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Tamara Tausend

Rathaussprechzeit: Donnerstags 14 bis 18 Uhr
Zimmer-Nr. 11, Erdgeschoß 1
Mobiltelefon (0151) 70696229
Vorstellung


Betreuung oder Aktivitäten für Kinder und Jugendliche

Die Gemeindejugendarbeit Haldenwang bietet Kindern und Jugendlichen verschiedene Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und Ansprechmöglichkeit bei Fragen und Anliegen.

Kinder und Jugendliche dürfen sich auf ein bunt gemixtes Programm auf die entsprechenden Altersgruppen zugeschnitten freuen und bekommen die Möglichkeit, sich aktiv in verschiedene Projekte und Vorhaben einzubringen und sich zu verwirklichen.


Gemeindejugendpflegerin

Ich bin Tamara Tausend (26 Jahre) und ich darf ab sofort in der Gemeinde Haldenwang die Jugendarbeit übernehmen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und ein bisschen über mich und meine Motive erzählen.

Ich selbst komme aus dem Allgäu und habe dieses Jahr meinen Bachelorabschluss in der Fachrichtung Sozialwirtschaft gemacht. Nachdem ich beruflich erstmal im industriellen Bereich tätig war, hat es mich zurück in meine Profession, die Kinder- und Jugendarbeit, gezogen. Es ist mir wichtig, auf Dauer mit meiner Arbeit eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt und ihren Bedarfen zu sein.

Da mir Jugendbeteiligung sehr am Herzen liegt, sollen die Angebote gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt und gesetzt werden. Die Aktivitäten gestalten sich im Wechsel kreativ, naturbezogen, sportlich, konsumorientiert und pädagogisch.

Ich bin für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort zu den Aktionszeiten und donnerstags im Rathaus zur offenen Sprechstunde, sowie telefonisch und per Mail zu erreichen.

Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung, die spannende Aufgabe und unseren gemeinsamen Weg. Selbstverständlich bin ich für Fragen und Gespräche jederzeit offen.

 

Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht im Jugendhaus und bei Ausflügen:

Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes". Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen immer genau wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen immer eine Aufsichtspflicht seitens der Pädagogen. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert.

Verwaltungseinheiten

Veranstaltungen
 
 
 

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