Wahlen und Volksentscheide
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Vorbehaltlich einer Anordnung über die Auflösung des Bundestages und der Festlegung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten soll am 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 21. Bundestag stattfinden.
Wahlberechtigung – Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs.1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen wird voraussichtlich zum 30.01.2025 im öffentlichen Anschlagkasten bei der Gemeinde Haldenwang ausgehängt.
Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang eingetragen sind, können in den genannten Wahlräumen (Kirchweg 2, Haldenwang oder Pfarrheim, Wagegger Str. 6 Börwang) wählen und sollten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Zum Tag der Wahl ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.
Briefwahlanträge
Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum
21. Februar 2025 um 15 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest) kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice, Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 18. Februar 2025, 24 Uhr auch online beantragt werden.
Nach dem 18. Februar 2025 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.
Aufgrund der sehr verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl zum 21. Bundestag wird sich die Zeit für die Erteilung von Briefwahlunterlagen auf vermutlich 2 Wochen beschränken. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger nur bei einem wichtigen Grund die Briefwahl in Anspruch zu nehmen und ansonsten Ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben. |
Die Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro abzugeben oder in einem bereits frankierten Umschlag per Post an folgende Adresse zu senden:
Gemeinde Haldenwang
Wahlamt/Bürgerbüro
Römerstr. 3
87490 Haldenwang
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Haldenwang bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025 - 18:00 Uhr, eingehen.
Verspätete eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen nicht an der Auszählung teil.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Wahlamt (Frau Notz unter der Tel. Nr. 08374/9300-14 oder Frau Schroeter unter der Tel. Nr. 08374/9300-13.)
Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024
Die Wahlergebnisse der Gemeinde Haldenwang sowie des gesamten Landkreises Oberallgäu können Sie am Wahlabend des 09. Juni 2024 über den Internetauftritt des Landkreises Oberallgäu abrufen. Klicken Sie hierfür auf den nachfolgenden Link:
Wahlergebnisse der Europawahl 2024
Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Voraussichtlich Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.
Wer bis Mitte/Ende Mai keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich unverzüglich bei der
Gemeindeverwaltung Haldenwang,
Wahlamt, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang,
Tel. 08374/9300-12, -13 oder-14
melden.
Zur Wahl sind vom Wähler der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.
Weitere Einzelheiten zu der Wahl sind der amtlichen Wahlbekanntmachung, die an den gemeindlichen Anschlagtafeln in Haldenwang und Börwang veröffentlicht wird, zu entnehmen.
Wahllokale
Die Gemeinde Haldenwang hat wieder zwei Wahllokale, eines ist für den Stimmbezirk Haldenwang und eines für den Stimmbezirk Börwang eingerichtet.
Das Wahllokal in Haldenwang befindet sich im Pfarrheim Haldenwang, Kirchweg 2 (gegenüber dem Rathaus).
Das Wahllokal in Börwang befindet sich im Pfarrheim Börwang, Wagegger Str. 6.
Beide Wahllokale sind barrierefrei zu erreichen.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Stimmberechtigte Personen haben die Möglichkeit der Briefwahl. Wir empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, für die der Zugang zu den Wahllokalen zu beschwerlich ist, Briefwahl zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abgeholt oder auch schriftlich beantragt werden.
Die persönliche Beantragung im Rathaus ist bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich.
Sollten Sie für weitere Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, ist dies mit einer Vollmacht
möglich. Zu diesem Zweck ist der Wahlbenachrichtigungsbrief zweimal zu unterzeichnen:
Im oberen Abschnitt wird die Briefwahl beantragt, im zweiten Abschnitt ist die Bevollmächtigung zu unterschreiben.
Briefwahlunterlagen ohne unterschriebene Vollmacht werden nicht ausgegeben.
Sie können auch über das Internet die Briefwahl beantragen. Auf www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ --> „RathausServicePortal“ besteht die Möglichkeit, Briefwahl anzufordern. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen für die Europawahl aber nur bis Mittwoch, 05. Juni 2024, 16:00 Uhr beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden.
Noch ein Hinweis für EU-Bürger wegen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Mitte Februar sind den in der Gemeinde Haldenwang wohnhaften EU-Bürgern Schreiben mit Antragsformularen zugegangen, mit dem diese einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang stellen können.
Die Antragsfrist für die Rücksendung dieser Anträge ist der 19. Mai 2024.
Wahlhelfer/innen gesucht
Die Gemeinde Haldenwang benötigt für Wahlen und Volksentscheide Wahlhelfer/innen. Neben den Bediensteten der Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an Wahlheferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden helfen zu müssen.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei der Gemeinde Haldenwang (Tel. 08374/9300-14 oder E-Mail an ) melden.