• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlen und Volksentscheide

Web_Wahlen_Banner

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Die Kommunalwahl findet am 08. März 2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im SpoZe Haldenwang statt.

 

Wahlberechtigung – Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs.1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Briefwahlanträge

Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum 06. März 2026, 15 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest) kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice, Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 03. März 2026, 24 Uhr auch online beantragt werden.

 

Nach dem 03. März 2025 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden!

Die Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro abzugeben oder per Post an folgende Adresse zu senden:

Gemeinde Haldenwang

Wahlamt/Bürgerbüro

Römerstr. 3

87490 Haldenwang

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 07. März 2026), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Haldenwang bis spätestens Sonntag, 08. März 2026 - 18:00 Uhr, eingehen.

Verspätete eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen nicht an der Auszählung teil.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Wahlamt (Frau Notz unter der Tel. Nr. 08374/9300-14 oder Frau Mais unter der Tel. Nr. 08374/9300-29.)

 

 

Am 08. März 2026 wird ein Shuttlebus zum Wahllokal im SpoZe eingesetzt.

Damit wird allen Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche und unkomplizierte Möglichkeit geboten, ihr Wahllokal zu erreichen und ihr Wahlrecht wahrzunehmen.

Die Abfahrtszeiten sind wie folgt:

· 11:30 Uhr – Haldenwang, Dorfplatz

· 11:50 Uhr – Börwang, Klosterweg (vor der Kinderkrippe)

· 14:15 Uhr – Haldenwang, Dorfplatz

· 14:40 Uhr – Börwang, Klosterweg (vor der Kinderkrippe)

Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die keine eigene Fahrmöglichkeit haben oder den Weg nicht selbstständig zurücklegen können.


Kommunalwahl am Sonntag 08.03.2026

Informationen zur Stimmabgabe

Am Sonntag, den 08. März 2026 findet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahl des Ersten Bürgermeisters, der Gemeinderatsmitglieder, des Landrats und der Kreistagsmitglieder statt.

Sie können Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Hierzu füllen Sie den Antrag auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief aus oder nutzen den QR-Code für einen digitalen Antrag. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen automatisch frühstens ab dem 27.01.2026 zugeschickt.

 

Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl oder wie funktioniert die rechtsgültige Stimmabgabe

Jede wahlberechtigte Person hat 16 Stimmen. Diese Stimmen können bei der Kommunalwahl auf verschiedene Arten abgegeben werden. Sie können Ihre Stimmen kumulieren, panaschieren, ein Listenkreuz setzen oder auch einzelne Personen ganz aus der Liste streichen.

 

Listenwahl:

Sie setzen einfach ein Kreuz oben bei einer kompletten Liste. Hierbei bekommen alle Personen auf dieser Liste automatisch eine Stimme, in der Reihenfolgen, in der sie aufgelistet sind.

 

Kumulieren:

Sie können einer Person bis zu drei Stimmen geben. Hierbei schreiben Sie die Zahl eins bis drei in das vorgesehene Kästchen vor den Namen der betreffenden Person. Beispiel: Sie möchten innerhalb eines Wahlvorschlags (=Liste) Person A drei Stimmen geben, dann tragen Sie die Zahl drei in das Kästchen ein. Person B möchten Sie aber nur zwei Stimmen geben, dann tragen sie die Zahl zwei in das Kästchen ein. Und Person C möchten Sie eine Stimme geben, dann ist die Zahl eins einzutragen.

 

Panaschieren:

Sie können Kandidaten auch aus verschiedenen Listen (=Wahlvorschlägen) wählen. Hierzu setzen Sie Ihre Kreuze an der Stelle für die betreffenden Personen aus den verschiedenen Listen.

 

Wichtig ist:

Sie können auch alle drei o. g. Varianten kombinieren. Dabei ist darauf zu achten, dass, pro Kandidat:in, nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden und insgesamt nicht mehr als 16 Stimmen.

 

Beispiel:

Sie vergeben an Person C aus dem Wahlvorschlag D drei Stimmen, beim Wahlvorschlag A vergeben Sie an Person E ebenfalls drei Stimmen und Sie setzen zusätzlich noch bei Wahlvorschlag C ein Listenkreuz.

Für die Urnenwahl empfehlen wir Ihnen, sich bereits Zuhause Gedanken über die Stimmverteilung zu machen. Sie können hierzu auch die Musterstimmzettel auf den folgenden Seiten nutzen und diese ggf. als Vorlage in die Wahlkabine mitnehmen.

Sollten Sie an der Urnenwahl teilnehmen und vor der Stimmabgabe zu den Varianten noch Fragen haben, können Sie sich auch an die Wahlvorstände im Wahllokal wenden. Bitte beachten Sie, dass das Personal Ihnen in der Wahlkabine selbst nicht mehr behilflich sein darf!

 

Stimmabgabe für den Ersten Bürgermeister

Sie haben eine Stimme zu vergeben. Kreuzen Sie den Bewerber an, für den Sie sich entschieden haben.

 

Stimmabgabe für den Kreistag

Bei der Wahl der Kreistagsmitglieder haben Sie 70 Stimmen zu vergeben. Das Vorgehen ist im wesentlich Gleich, wie bei der Stimmabgabe zum Gemeinderat.

 

Stimmabgabe für den Landrat

Sie haben eine Stimme zu vergeben. Kreuzen Sie den Wahlvorschlag an, für den Sie sich entschieden haben.

Stimmzettel-Muster für die Wahl des Kreistags und des Landrats werden im Amtsblatt des Landkreises in der Allgäuer Zeitung veröffentlicht.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Wahlleitung wenden (Durchwahl -14 oder -29).


Informationen zur Bundestagswahl 2025

 

Die Wahlergebnisse der Gemeinde Haldenwang sowie des gesamten Landkreises Oberallgäu können Sie am Wahlabend des 23. Februar 2025 über die Präsentation der Landeswahlleitung abrufen. Klicken Sie hierfür auf den nachfolgenden Link:

 

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025

 

 

Die Wahl zum 21. Bundestag findet am Sonntag den, 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

 

Wahlberechtigung – Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs.1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen wird voraussichtlich zum 30.01.2025 im öffentlichen Anschlagkasten bei der Gemeinde Haldenwang ausgehängt.

 

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang eingetragen sind, können in dem genannten Wahlraum (Römerstr. 3, Rathaus Haldenwang) wählen und sollten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Zum Tag der Wahl ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.

 

Briefwahlanträge

Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum

21. Februar 2025 um 15 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest) kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice, Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 18. Februar 2025, 24 Uhr auch online beantragt werden.

Nach dem 18. Februar 2025 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.

 

Aufgrund der sehr verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl zum 21. Bundestag wird sich die Zeit für die Erteilung von Briefwahlunterlagen auf vermutlich 2 Wochen beschränken. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger nur bei einem wichtigen Grund die Briefwahl in Anspruch zu nehmen und ansonsten Ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben.

 

Die Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro abzugeben oder in einem bereits frankierten Umschlag per Post an folgende Adresse zu senden:

 

Gemeinde Haldenwang

Wahlamt/Bürgerbüro

Römerstr. 3

87490 Haldenwang

 

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Haldenwang bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025 - 18:00 Uhr, eingehen.

Verspätete eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen nicht an der Auszählung teil.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Wahlamt (Frau Notz unter der Tel. Nr. 08374/9300-14 oder Frau Schroeter unter der Tel. Nr. 08374/9300-13.)

 

 

 


Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024

 

Die Wahlergebnisse der Gemeinde Haldenwang sowie des gesamten Landkreises Oberallgäu können Sie am Wahlabend des 09. Juni 2024 über den Internetauftritt des Landkreises Oberallgäu abrufen. Klicken Sie hierfür auf den nachfolgenden Link:

 

Wahlergebnisse der Europawahl 2024
 

 

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Voraussichtlich Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.

Wer bis Mitte/Ende Mai keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich unverzüglich bei der 

 

Gemeindeverwaltung Haldenwang,

Wahlamt, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang,

Tel. 08374/9300-12, -13 oder-14 

 

melden.

 

Zur Wahl sind vom Wähler der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.

Weitere Einzelheiten zu der Wahl sind der amtlichen Wahlbekanntmachung, die an den gemeindlichen Anschlagtafeln in Haldenwang und Börwang veröffentlicht wird, zu entnehmen.

 

Wahllokale 

Die Gemeinde Haldenwang hat wieder zwei Wahllokale, eines ist für den Stimmbezirk Haldenwang und eines für den Stimmbezirk Börwang eingerichtet.

Das Wahllokal in Haldenwang befindet sich im Pfarrheim Haldenwang, Kirchweg 2 (gegenüber dem Rathaus). 

Das Wahllokal in Börwang befindet sich im Pfarrheim Börwang, Wagegger Str. 6. 

Beide Wahllokale sind barrierefrei zu erreichen.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Stimmberechtigte Personen haben die Möglichkeit der Briefwahl. Wir empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, für die der Zugang zu den Wahllokalen zu beschwerlich ist, Briefwahl zu beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abgeholt oder auch schriftlich beantragt werden. 

Die persönliche Beantragung im Rathaus ist bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich.

 

Sollten Sie für weitere Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, ist dies mit einer Vollmacht

möglich. Zu diesem Zweck ist der Wahlbenachrichtigungsbrief zweimal zu unterzeichnen: 

Im oberen Abschnitt wird die Briefwahl beantragt, im zweiten Abschnitt ist die Bevollmächtigung zu unterschreiben. 

Briefwahlunterlagen ohne unterschriebene Vollmacht werden nicht ausgegeben.

 

Sie können auch über das Internet die Briefwahl beantragen. Auf www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ --> „RathausServicePortal“ besteht die Möglichkeit, Briefwahl anzufordern. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen für die Europawahl aber nur bis Mittwoch, 05. Juni 2024, 16:00 Uhr beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden.

 

Noch ein Hinweis für EU-Bürger wegen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis

Mitte Februar sind den in der Gemeinde Haldenwang wohnhaften EU-Bürgern Schreiben mit Antragsformularen zugegangen, mit dem diese einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang stellen können. 

Die Antragsfrist für die Rücksendung dieser Anträge ist der 19. Mai 2024.
 


 

Wahlhelfer/innen gesucht

Die Gemeinde Haldenwang benötigt für Wahlen und Volksentscheide Wahlhelfer/innen. Neben den Bediensteten der Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an Wahlheferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden helfen zu müssen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei der Gemeinde Haldenwang (Tel. 08374/9300-14 oder E-Mail an  ) melden.

Allgäu

Fairtrade-Gemeinde