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Wahlen und Volksentscheide

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Landtags- und Bezirkswahl 2023

 

Die amtlichen Endergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl vom 8. Oktober 2023 können Sie über Klick auf die nachfolgenden Links einsehen:

 

Landtagswahl - Stimmkreis 709 Kempten, Oberallgäu

 

Bezirkswahl - Stimmkreis 709 Kempten, Oberallgäu

 



Zwei Stimmbezirke in der Gemeinde Haldenwang – Von 8 bis 18 Uhr kann gewählt werden


Am Sonntag, 08. Oktober 2023 finden in Bayern Landtags- u. Bezirkswahlen statt.

Die Gemeinde Haldenwang ist in zwei Stimmbezirke eingeteilt.

Die Wahllokale befinden sich wie bisher für den Stimmbezirk I in Haldenwang im Landjugendheim (Kirchweg 2), sowie für den Stimmbezirk II in Börwang im Pfarrheim (Wagegger Str. 6).


Der Abstimmungsraum in Haldenwang befindet sich im Erdgeschoss des Landjugendheims der Gemeinde Haldenwang und ist ebenerdig zu erreichen.


Beim Wahllokal in Börwang sind auf dem direkten Weg zum Abstimmungsraum einige Treppenstufen zu überwinden; der Wahlraum ist jedoch auch rollstuhlgerecht ebenerdig zu erreichen.

Wir empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, für die der Zugang zu den Wahllokalen zu beschwerlich ist, Briefwahl zu beantragen. Zur Wahl sind von den Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigungskarte sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.


Jede Wählerin und jeder Wähler hat je zwei Stimmen für die Landtagswahl (weiße Stimmzettel) und zwei Stimmen für die Bezirkswahl (blaue Stimmzettel).


Weitere Einzelheiten zu den Wahlen sind der amtlichen Wahlbekanntmachung, die an den gemeindlichen Anschlagtafeln in Haldenwang und Börwang ausgefertigt ist, zu entnehmen.

 

Briefwahl:

Stimmberechtigte Personen haben die Möglichkeit der Briefwahl. Reichen Sie dazu bitte den Ihnen auf dem Postweg zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben bei der Gemeinde Haldenwang ein.

Sollten Sie jemand mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte auch daran die auf dem Wahlbrief angegebene Vollmacht zu unterschreiben.

 

Ein Wahlschein bzw. die Briefwahl kann bis zum Freitag, 06. Oktober 2023, 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Haldenwang beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Sie können auch über das Internet die Briefwahl beantragen.

 

Auf www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“

> „BürgerServicePortal“ besteht die Möglichkeit, Briefwahl anzufordern.

 

Über das Internet können die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl aber nur bis Mittwoch, 04. Oktober 2023, 16:00 Uhr beantragt werden.

 

Noch eine herzliche Bitte an alle Briefwähler:

Bitte holen Sie Ihre Briefwahlunterlagen soweit als möglich persönlich auf der Gemeindeverwaltung in Haldenwang ab. Aufgrund der Größe der

Stimmzettel kostet das Verschicken der Stimmzettel 1,60 € Porto. Wenn Sie während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung vorbeikommen, werden Ihnen die Wahlunterlagen auf der Stelle ausgehändigt.

 

Nochmals auch der Hinweis:

Sollten Sie bisher keinen Wahlbenachrichtigungsbrief

bekommen haben, glauben aber wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung Haldenwang (Tel. 08374-9300-0).

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

Wahlergebnisse:

Die aktuellen Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 finden Sie am Wahlabend des 08. Oktober 2023 auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang.


 

Im Internetauftritt der Regierung von Schwaben sind nunmehr die Wahlbekanntmachungen gem. § 88 Abs. 2 LWO und zusätzlich die Direktkandidaten abgelegt. Der Pfad dorthin ist:

 

Landtags- und Bezirkswahl; Informationen - Regierung von Schwaben (bayern.de)

 


 

Wahlhelfer/innen gesucht

Die Gemeinde Haldenwang benötigt für Wahlen und Volksentscheide Wahlhelfer/innen. Neben den Bediensteten der Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an Wahlheferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden helfen zu müssen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei der Gemeinde Haldenwang (Tel. 08374/9300-14 oder E-Mail an  ) melden.

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