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Wahlen und Volksentscheide

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Bundestagswahl 2021
 

Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 werden im Laufe des Wahlabends am 26.09.2021 veröffentlicht. Hier finden Sie die Wahlergebnisse für den gesamten Landkreis Oberallgäu:

 

Vorläufiges Wahlergebnis der Bundestagswahl 2021

 



Kommunalwahlen 2020

 

Hier finden Sie die Amtlichen Endergebnisse für die Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats der Gemeinde Haldenwang

 

Endergebnis Wahl des ersten Bürgermeisters

 

Insgesamt Gültige Stimmen für die Wahl des ersten Bürgermeisters 1.818

davon für Josef Wölfle 1.565 = 86,08 %

78 vom Wähler vorgeschlagene Personen = 13,92 %

 

Endergebnis Wahl des Gemeinderats

 

 


 

Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März 2020

 

Ergebnisse der Kommunalwahlen

Die vorläufigen Ergebnisse der Bürgermeister-, Landrats-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen  werden am 15.03.2020 im Laufe des Wahlabends im Foyer des Rathauses (UG) ausgehängt und im Internet unter www.haldenwang.de im Bereich Rathaus & Bürgerservice unter der Rubrik "Wahlen und Volksentscheide" sowie unter www.oberallgaeu.org veröffentlicht. Hier finden Sie auch die Wahlergebnisse für den gesamten Landkreis Oberallgäu.

 

Vorläufiges Wahlergebnis aus der Gemeinde Haldenwang

 

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15. März 2020

 

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020

 

 

Die Wahllokale für die Wahl des Bürgermeisters, der Gemeinderatsmitglieder, des Landrats und der Kreistagsmitglieder sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Abstimmungsräume:

Haldenwang: Landjugendheim, Kirchweg2.

Börwang: Pfarrheim, Wagegger Str. 6. Alle beide Wahllokale sind Barrierefrei. Wir empfehlen allen, für die der Gang ins Wahllokal beschwerlich ist, Briefwahl zu beantragen. Selbstverständlich auch, wenn Sie in anderen begründeten Fällen am 15. März nicht zur Wahl kommen können. Füllen Sie hierzu den Antrag auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief aus! Falls Sie am Wahltag wegen Krankheit Briefwahl beantragen möchten, wenden Sie sich bitte bis 15:00 Uhr an die Gemeinde Haldenwang.

 

Wahlbenachrichtigungsbrief: Legen Sie diese bitte bei der Wahl vor! Sie wird Ihnen für eine evtl. Stichwahl wieder zurückgegeben.

 

Kommen Sie möglichst bereits am Vormittag zum Wählen!

Nach bisheriger Erfahrung wird der Andrang am Nachmittag und gegen Abend immer größer.

 

Im letzten Bekanntmachungsblatt haben wir die Informationen zur Stimmabgabe zusammen mit den Stimmzetteln für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl veröffentlicht. Weitere Exemplare liegen im Rathaus auf und sind auf unserer Homepage www.haldenwang.de, Rathaus & Bürgerservice unter „Wahlen und Volksentscheide“ veröffentlicht. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates und Kreistages wurden in der Allgäuer Zeitung am 18.02.2020, Amtsblatt Nr. 7 veröffentlicht.

 

Überlegen Sie sich bereits zu Hause wem Sie Ihre Stimmen geben wollen und bringen Sie Ihre Notizen zur Wahl mit!

 

Auszählung:

Stimmbezirk I (Haldenwang): Die Stimmen der Bürgermeister- und Landratswahl werden im Sitzungssaal des Rathauses ausgezählt. Gemeinderat und Kreistag werden ebenfalls im Rathaus, Büroräume im 1. OG ausgewertet.

Stimmbezirk II (Börwang): Die Stimmen werden im Pfarrheim Börwang ausgezählt und zwar im Erdgeschoss, Obergeschoss und Untergeschoss.

Briefwahl: Die Auswertung wird in der Schule Haldenwang, Am Schwimmbad 3 vorgenommen. Briefwahlbezirk I in der Mensa, Zi.Nr.: 003, Briefwahlbezirk II im Handarbeits- und Werkraum Zi.Nr.: 001/008.

 

 


 

Kommunalwahl am Sonntag, 15. März 2020

Informationen zur Stimmabgabe

 

Am Sonntag, den 15. März 2020 findet von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl des 1. Bürgermeisters, der Gemeinderatsmitglieder, des Landrats und der Kreistagsmitglieder statt. Falls Sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, füllen Sie den Antrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus!

 

Nachstehend möchten wir Sie über die Möglichkeiten bei der Stimmabgabe informieren. Für die Urnenwahl empfehlen wir Ihnen, die Muster-Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen und als Vorlage in die Wahlkabine mitzunehmen!

 

Wahl der Gemeinderatsmitglieder

Jeder Wähler hat 16 Stimmen. Sie können einen Wahlvorschlag ankreuzen (in der betreffenden Kopfspalte). Damit erhält jeder Bewerber der in dem Wahlvorschlag aufgeführt ist, eine Stimme. Die Stimmen können aber auch direkt einzelnen Personen gegeben werden. Dabei können Sie aus den Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge auswählen. Sie können einem Bewerber mehrere Stimmen geben, höchstens jedoch drei! Hierzu schreiben Sie die entsprechende Zahl in das Kästchen.

 

Sie können die zwei Systeme auch kombinieren. Dies ist dann möglich, wenn Sie einzelnen Kandidaten weniger als 16 Stimmen gegeben haben. Kreuzen Sie in diesem Fall zusätzlich einen Wahlvorschlag an, so entfallen die restlichen Stimmen auf den betreffenden Wahlvorschlag. Dabei erhalten die Bewerber in der Reihenfolge, wie sie im Wahlvorschlag aufgeführt sind, je eine Stimme, soweit die Reststimmen ausreichen. Zulässig ist auch, einzelne Bewerber zu streichen. Grundsätzlich gelten aber immer zuerst die Stimmen, welche den Kandidaten direkt gegeben werden. Bleiben keine Stimmen übrig, so hat ein Kreuz in der Kopfspalte eines Wahlvorschlages keine Bedeutung. Wichtig ist, dass bei der Einzelstimmenvergabe nicht mehr als 16 Stimmen vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

 

Bitte überschreiben Sie nicht den Strichcode! Sie können Ihre Eintragungen im Stimmzettel ausbessern oder ändern. Wichtig ist: Der Wählerwille muss erkennbar sein!

 

Zur Ansicht des Musterstimmzettels können Sie folgenden Link verwenden: Stimmzettel Gemeinderat 

 

Wahl des Kreistages

Bei der Wahl der Kreistagsmitglieder haben Sie 70 Stimmen zu vergeben. Im Übrigen gilt sinngemäß das gleiche (höchstens drei Stimmen pro Bewerber usw.), wie bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder. Unsere Bitte: Berücksichtigen Sie bei der Stimmvergabe möglichst die Kandidaten aus unserer Gemeinde.

 

Wahl des Bürgermeisters

Bei der Wahl des Bürgermeisters können Sie den vorgeschlagenen Bewerber ankreuzen oder eine andere wählbare Person handschriftlich eintragen.

 

Zur Ansicht des Musterstimmzettels können Sie folgenden Link

verwenden: Stimmzettel Bürgermeister

 

Wahl des Landrats

Bei der Wahl des Landrats können Sie ebenfalls einen der vorgeschlagenen Bewerber ankreuzen.

 

Die Stimmzettel-Muster „Landrat“ und „Kreistag“ werden im Amtsblatt des Landkreises in der Allgäuer Zeitung veröffentlicht.

 


Kommunalwahlen am 15. März 2020

 

Wahlvorschläge für Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Gemeinderat

 

Für die Kommunalwahl am 15. März 2020 wurden im Landkreis Oberallgäu bzw. in der Gemeinde Haldenwang folgende Wahlvorschläge zugelassen

 

Landrat:

Nr. 01.  Alfons Hörmann, Vorstandsvorsitzender, Sulzberg; nominiert von der Christlich-Sozialen Union in Bayern e. V. (CSU)

Nr. 02. Christina Mader, Lehrerin, Immenstadt i.Allgäu; nominiert von Bündnis90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Nr. 03. Indra Baier-Müller, Geschäftsführender Vorstand, MBA, Immenstadt i.Allgäu; nominiert von Freie Wähler Bayern / Freie Wähler Oberallgäu e.V. (Freie Wähler)

Nr. 04. Uwe Schweizer, Immobilienmakler, Rettenberg; nominiert von der Alternative für Deutschland (AfD)

Nr. 05. Markus Kubatschka, Lehrer, Immenstadt i.Allgäu); nominiert von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Nr. 06. Michael Käser, Sozialwirt, M.A., Immenstadt i.Allgäu, nominiert von der Freien Demokratischen Partei Deutschlands (FDP)

Nr. 08. Hubert Müller, Geschäftsführer, Dipl.-Wi.Jur. (FH), Rettenberg, nominiert von der Ökologisch-Demokratischen Partei / Unabhängigen Bürgern (ödp/UB)

Nr. 09. Peter Rist, Bürgermeister a.D., Dipl.Verww. (FH), Sonthofen, nominiert von dem BürgerBündnis Oberallgäu (BürgerBündnis Oberallgäu)

 

Kreistag:

Nr. 01 CSU, Nr. 02 GRÜNE, Nr. 03 Freie Wähler, Nr. 04 AfD, Nr. 05 SPD, Nr. 06 FDP, Nr. 07 LJOA,

Nr. 08 ödp/Unabhängige Bürger, Nr. 09 BürgerBündnis Oberallgäu, Nr. 10 DIE LINKE

 

Bürgermeister:

Nr. 01: CSU und Freie Wähler: Wölfle Josef, Erster Bürgermeister.

 

Gemeinderat:

Nr. 01: CSU.

Nr. 02: GRÜNE.

Nr. 07: Freie Wähler.

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Gemeinderat mit sämtlichen Bewerbern hängen in den Anschlagkästen in Haldenwang und Börwang aus und können auch in der Homepage der Gemeinde Haldenwang (www.haldenwang.de / Wahlen und Volksentscheide) eingesehen werden. Die zugelassenen Wahlvorschläge für den Kreistag sind in der Homepage des Landratsamt Oberallgäu veröffentlicht; eine Ausfertigung hängt auch im Rathaus Haldenwang (Erdgeschoß) aus.

Ein Stimmzettel-Muster für die Wahl des Gemeinderates wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht, für die Wahl des Kreistages wird noch eine Veröffentlichung unter der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu erfolgen. Außerdem hängen im Rathaus Haldenwang Muster aus.

 

Wahlbenachrichtigungsbriefe

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden demnächst zugestellt. Wer keinen Brief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich bei der Gemeinde Haldenwang, Einwohnermeldeamt, Tel. 08374/9300-12 zu melden!

 

Briefwahl

Mittels des Wahlbenachrichtigungsbriefes können im Rathaus beim Einwohnermeldeamt Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie werden nur ausgehändigt, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungsbrief vorliegt. Wenn für Familienangehörige Briefwahlunterlagen mitangefordert werden, beachten Sie bitte, dass auch die Vollmacht auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann bei Bedarf angekreuzt werden, dass für eine evtl. stattfindende Stichwahl (Landrat) ebenfalls Briefwahlunterlagen zugesandt werden. Außerdem kann ebenfalls über die Homepage der Gemeinde Haldenwang, Rathausserviceportal Briefwahl beantragt werden. Hier ist aber zu beachten, dass diese Anforderung nur für die Urwahl am 15.03.2020 gilt; sollte für eine Stichwahl Briefwahlunterlagen benötigt werden, sind diese separat nach der Wahl am 15.03.2020 anzufordern.

 

Abstimmungsräume

Alle Abstimmungsräume bei der Wahl am 15. März in Haldenwang sowie in Börwang sind barrierefrei.

 


Kommunalwahlen am 15. März 2020

 

Am Sonntag, den 15. März 2020 findet die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Haldenwang sowie des Kreistags und des Landrats des Landkreises Oberallgäu statt.

 

Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters:

Einreichung von Wahlvorschlägen durch politische Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern): Ab sofort können Wahlvorschläge eingereicht werden. Sie sind dem Wahlleiter oder seinem Stellvertreter während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Haldenwang, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang zu übergeben oder an die genannte Adresse zu senden. Spätester Termin: Donnerstag, 23. Januar 2020, 18 Uhr. Neue Wahlvorschlagsträger müssen von mindestens 80 Wahlberechtigten unterstützt werden. Näheres s.u.

 

Soweit Unterstützungslisten für neue Wahlvorschlagsträger zur Wahl des ersten Bürgermeisters, des Gemeinderats, des Landrats oder des Kreistags erforderlich sind, liegen diese im Rathaus auf.

Eintragungsraum: Rathaus Haldenwang, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang, EG, Zi.Nr. 11, Einwohnermeldeamt (barrierefrei).

Eintragungszeit: Mo - Fr 8 bis 12 Uhr, Mo - Mi 13 – 16 Uhr, Do 14 - 18 Uhr. Zusätzlich am Samstag, den 11. Januar 2020 von 10 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag, den 16. Januar 2020 von 18 bis 20 Uhr.

Dauer der Eintragung: Ab sofort bis Montag, den 3. Februar 2020, 12 Uhr

Bitte Ausweis oder Pass mitbringen. Nicht eintragen können sich Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten den Eintragungsraum aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Dieser kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Er ist bei der Eintragung durch die bevollmächtigte Person abzugeben.

 

Die vollständigen Bekanntmachungen der Gemeinde Haldenwang bzw. des Gemeindewahlleiters sind an den Anschlagtafeln in Haldenwang und Börwang sowie im Internet www.haldenwang.de unter der Rubrik "Rathaus und Bürgerservice" im Bereich "Wahlen und Volksentscheide" veröffentlicht. Die Bekanntmachung des Wahlleiters des Landkreises Oberallgäu über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrats und des Kreistags ist im Amtsblatt des Landkreises vom 17.12.2019 Nr. 52/2019 (Beilage der AZ) veröffentlicht.

 


 

Kommunalwahlen 2020

 

Für nähere Informationen zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März 2020 steht Ihnen der Gemeindewahlleiter, Herr Kant, die stellv. Gemeindewahlleiterin Frau Notz (Tel. 08374/9300-11 bzw. 08374/9300-14, E-Mail ) oder der Kreiswahlleiter im Landratsamt Oberallgäu, Herr Reininger (Tel. 08321/612-395, E-Mail ) zur Verfügung.

 


 

Wahlhelfer/innen gesucht

Die Gemeinde Haldenwang benötigt für Wahlen und Volksentscheide Wahlhelfer/innen. Neben den Bediensteten der Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Für die Ausbüung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an Wahlheferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden helfen zu müssen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei der Gemeinde Haldenwang (Ordnungsamt: Herr Kant und Frau Notz, Tel. 08374/9300-11 bzw. Tel. 08374/9300-14 E-Mail ) melden.

Allgäu

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Dorfläden Börwang und Haldenwang

Einheitliche Behördenrufnummer 115