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Bauleitplanung

Hier erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren.

Mit dem Flächennutzungsplan und der Aufstellung von Bebauungsplänen lenkt die Gemeinde die bauliche Entwicklung in den Ortsteilen. Im Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken zur Planung zu äußern.


Die veröffentlichten Planunterlagen stellen wir auch online auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Hier stellt die Gemeinde Haldenwang die jeweils aktuellen Bebauungspläne zur Verfügung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Bauamt.

 


 

LAUFENDE BAULEITPLANVERFAHREN:


 

"Freiflächen-Photovoltaikanlage Im Oy"
 Lageplan - Geltungsbereich rot dargestellt 

Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im Oy“ 

 

 

 

Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Haldenwang inklusive der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Lauben
 

 


 


ABGESCHLOSSENE BAULEITPLANVERFAHREN:

Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Börwang-Nord“

 

 Börwang-Nord - Geltungsbereich 

 

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord"

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 12.09.2023 für das Wohngebiet 

"Börwang-Nord"

die Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" in der Fassung vom 26.05.2023 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Börwang und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 

Diese Aufhebung wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord"– bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Haldenwang (Römerstr. 3, 87490 Haldenwang), Zimmer 32 (2. OG, Bau- und Liegenschaftsamt), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Aufhebung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. 
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 08374/9300-28).

Zudem soll der in Kraft getretene Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" und der 1. Änderung hierzu mit Begründung im Internet unter www.haldenwang.de im Menüpunkt Rathaus & Bürgerservice unter der Rubrik Bauleitplanung oder 
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.


Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Aufhebung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.


Haldenwang, den 13. Oktober 2023

 

gez.

Josef Wölfle

1. Bürgermeister
 


 

Bebauungsplan "Beim Mühlenbauer" Börwang mit  1. Änderung Bebauungsplan „Börwang - Mühlenweide“

 

Räumlicher Geltungsbereich
 

 


 

3. Änderung mit 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Börwang-West"

 

BP Börwang-West - Geltungsbereich
 


 


 

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pfaffental 5" und 4. Änderung des Bebauungsplanes

"Gewerbegebiet Pfaffental 4" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Geltungsbereich
 

 

 

 


 




3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Börwang-Prinzenbuckel"
 

räumlicher Geltungsbereich

 

 

 



 

6. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Südost"

 

Geltungsbereich

 

 

 



Bebauungsplan "Haldenwang-Stadelösch II"


Bebauungsplan "Haldenwang-Stadelösch II"

 

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