Bauleitplanung
Hier erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren.
Mit dem Flächennutzungsplan und der Aufstellung von Bebauungsplänen lenkt die Gemeinde die bauliche Entwicklung in den Ortsteilen. Im Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken zur Planung zu äußern.
Die veröffentlichten Planunterlagen stellen wir auch online auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Hier stellt die Gemeinde Haldenwang die jeweils aktuellen Bebauungspläne zur Verfügung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Bauamt.
LAUFENDE BAULEITPLANVERFAHREN:
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Haldenwang zur 13. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Haldenwang sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lauben
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Haldenwang hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Im Oy“ sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes hierzu beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 7.61 ha und liegt im Südwesten des Gemeindegebietes von Haldenwang bzw. zu einem kleinen Teil auf Flächen der Gemarkung Lauben.
Mit der Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage zu schaffen. Nachdem sich die geplante Nutzung nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) ableitet ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes Haldenwang (13. Änderung) erforderlich. Diese soll parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Nachdem auch eine Teilfläche des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lauben im Geltungsbereich liegt, soll dieser mit geändert werden (5. Änderung).
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
In den jeweiligen rechtswirksamen Flächennutzungsplänen ist die Fläche als Rekultivierungsfläche bzw. Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Nachdem sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, ist eine entsprechende Änderung der Flächennutzungspläne für den Geltungsbereich erforderlich. Die Flächen sollen als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ in den jeweiligen Flächennutzungsplänen dargestellt werden.
Nachdem eine untergeordnete Teilfläche des Projektgebietes (ca. 1,1 ha) auf der Gemarkung der Gemeinde Lauben liegt ist eine rechtliche Übertragung der Planungshoheit auf die Gemeinde Haldenwang erforderlich. Hierzu wurde bereits, in Abstimmung mit der Gemeinde Lauben und dem Landratsamt Oberallgäu eine entsprechende Zweckvereinbarung erstellt. Die Gemeinde Lauben hat hierzu am 04.Juli 2023 eine zustimmende Beschlussfassung getroffen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
Haldenwang, den 11.08.2023
gez.
Josef Wölfle
1. Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Haldenwang zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Oy“ (Freiflächenphotovoltaik)
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Haldenwang hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Oy“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Südwesten des Gemeindegebietes von Haldenwang bzw. zu einem kleinen Teil auf Flächen der Gemarkung Lauben und umfasst eine Fläche von ca. 7,61 ha und beinhaltet die Flurnummern 984 sowie je Teilflächen von 987 und 987/2 der Gemarkung Haldenwang sowie die Flurnummer 364 der Gemeinde und Gemarkung Lauben.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Mit der Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage zu schaffen. Projektträger ist eine Energiegesellschaft (e-con AG / Familie Trenkwalder). Vorgesehen ist die Errichtung einer zusammenhängenden Freiflächen-Photovoltaik- Anlage auf einer Größe von ca. 7,61 ha. Die geplante Leistung der Freiflächen-PV Anlage liegt bei ca. 7,0 MW (7,4 Mio kWh pro Jahr). Ziel ist es, den erzeugten Strom über Power-Purchase-Agreement (PPAs) an regionale Unternehmen zu veräußern.
Zum größten Teil handelt es sich beim geplanten Projektgebiet um rekultivierte Flächen, welche nach dem Ende des ehemaligen Kiesabbaus wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden jedoch keine optimalen Bedingungen für die Landwirtschaftliche Bewirtschaftung aufweisen (Vernässungen).
Nachdem sich der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Haldenwang ableitet ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Eine untergeordnete Teilfläche des Projektgebietes (ca. 1,1 ha) liegt auf der Gemarkung der Gemeinde Lauben, was eine rechtliche Übertragung der Planungshoheit auf die Gemeinde Haldenwang bedingt. Hierzu wurde bereits, in Abstimmung mit der Gemeinde Lauben und dem Landratsamt Oberallgäu eine entsprechende Zweckvereinbarung erstellt. Die Gemeinde Lauben hat hierzu bereits am 04.Juli 2023 eine zustimmende Beschlussfassung getroffen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
Haldenwang, den 11.08.2023
gez.
Josef Wölfle
1. Bürgermeister
Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Börwang-Nord“
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord"
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2023 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" mit Begründung in der Fassung vom 26.05.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gemäß § 13a BauGB wird die Aufhebung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Nord" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Aufhebungsbereich umfasst das Gebiet Börwang-Nord und umfasst folgende Grundstücke:
Fl.-Nrn. 1340/4, 1345/4 (Teilfläche), 1533/4, 1533/5, 1533/6, 1533/7, 1533/8, 1533/9, 1533/10, 1533/11, 1533/12, 1533/13, 1533/14, 1533/15, 1533/16, 1533/17, 1533/18, 1533/19 (Teilfläche), 1533/20 (Teilfläche), 1533/21, 1533/22 (Teilfläche), 1533/24, 1533/25, 1533/26, 1533/27, 1533/28, 1533/29, 1533/30. 1533/31, 1533/32, 1533/33, 1533/34, 1533/35, 1533/36, 1533/37, 1533/38, 1533/39, 1533/40, 1533/41, 1533/42, 1533/43, 1533/44, 1533/45 (Teilfläche), 1533/46 (Teilfläche), 1533/47, 1533/48, 1533/49 und 1533/51.
Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.05.2023 liegt in der Zeit vom 21.07.2023 bis 21.08.2023 im Rathaus der Gemeinde Haldenwang (Römerstraße 3, 87490 Haldenwang), Zimmer-Nr. 32 (2. OG, Bau- und Liegenschaftsamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 08374/9300-28).
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.05.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
www.haldenwang.de im Menüpunkt Rathaus & Bürgerservice unter der Rubrik Bauleitplanung oder https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Haldenwang (Römerstraße 3, 87490 Haldenwang), Zimmer-Nr. 32 (2. OG, Bau- und Liegenschaftsamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 08374/9300-28).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
ABGESCHLOSSENE BAULEITPLANVERFAHREN:
Bebauungsplan "Beim Mühlenbauer" Börwang mit 1. Änderung Bebauungsplan „Börwang - Mühlenweide“
- Titelblatt
- Planzeichnung
- Satzungstext
- Begründung
- Anlage 1: Baugrunduntersuchung
- Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Anlage 3: Verkehrslärmuntersuchung
3. Änderung mit 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Börwang-West"
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pfaffental 5" und 4. Änderung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Pfaffental 4" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
- 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planteil)
- 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Textteil mit Begründung und Umweltbericht)
- Zusammenfassende Erklärung FlNPl.
- Bebauungsplan (Planteil)
- Bebauungsplan (Textteil mit Begründung und Umweltbericht)
- Zusammenfassende Erklärung BPl.
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Börwang-Prinzenbuckel"
- Titelblatt
- 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Börwang-Prinzenbuckel" -
- Planzeichnung
- Textteil
- Begründung
6. Änderung des Bebauungsplanes "Börwang-Südost"
Bebauungsplan "Haldenwang-Stadelösch II"