Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wappen der Gemeinde Haldenwang

Gemeindewappen

Genehmigung:

Mit Schreiben  vom 24. März 1972 genehmigt die Regierung von Schwaben unter Az. Nr. II/5 das Wappen der Gemeinde Haldenwang.

Beschreibung:

Gespalten, vorne in Schwarz eine goldene Rosette, hinten Geschachtet von Silber und Rot.

Verwendung:

Wir weisen hiermit darauf hin, dass das Wappen der Gemeinde Haldenwang von Dritten  gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) nur mit Genehmigung der Gemeinde Haldenwang verwendet werden darf.

 

Geschichte (Auszug aus der Chronik):

Ursprünglich war ein Wappen das Vorrecht des hohen Adels, der sich dessen im Kampfe zur Kennzeichnung für Freund und Feind bediente. Durch die Rüstung waren Gesicht und Gestalt der Kämpfer nicht leicht zu erkennen und diesem Nachteil halfen sie mit Schildzeichen ab. Mit besonderer Vorliebe bedienten sich die Adeligen beim Turnier, dem friedlichen Wettkampfe früherer Zeit, eines Wappens. Weitaus später sollte es als symbolisches Wahrzeichen die Zugehörigkeit zu einem Lande, einer Stadt oder einem Kloster ausdrücken.

 

Vor 1900 besaßen aber nur wenige Dörfer ein eigenes Wappen, weil mit ihm eine verpflichtete Überlieferung (Tradition) angesprochen werden sollte. Eine Entschließung vom 22. März 1836 unter König Ludwig I. gestattete auch allen Landgemeinden, sich um ein solches zu bemühen. Die damals festgesetzten Grundsätze sind heute noch gültig und müssen genau beachtet werden.

 

Eingereichte Entwürfe unterliegen einer sorgfältigen Prüfung. Sie haben den Richtlinien der Heraldik (Wappenkunde) zu entsprechen und müssen vor allem die Geschichte sinnvoll, weder dem Wandel der Zeit noch der Mode unterworfen, aber dem Orte entsprechend widerspiegeln. Im dem allem gerecht zu werden, betraute Herr Bürgermeister Fackler mit seinem Gemeinderat mich mit dem grundlegenden Entwurfe und Herrn Malermeister Knestele mit dessen Ausführung. Folgender Vorschlag wurde der Regierung unterbreitet:

"Nachdem über den Ritter von Haldenwang (Dienstmannengeschlecht des Klosters Ottobeuren. Ritter Haldewanc anno 1220 als Zeuge angeführt) uns fast nichts bekannt ist, möge das ehemalige Konventswappen des Klosters Ottobeuren übernommen werden, jedoch nur als die linke Hälfte. Die Farbe ist schwarz mit einer goldenen Rosette inmitten, beides versinnbildlicht die einstmalige Reichsunmittelbarkeit (d.h. nur dem Kaiser verantwortlich) des Benediktinerstiftes. Geschichtliche Grundlage:"

 

Königin Hildegard, die Gemahlin Karls des Großen (768 - 814), schenkte ihren sehr bedeutenden Besitz zu Haldenwang, welcher "cum termitis suis ac nobili familia et ignobili (mit Grund und Boden samt den adeligen Familien und den Unfreien)" auf etwa 90 Huben Land geschätzt wurde, dem Kloster Ottobeuren. Am 21. November 1152 ließ sich der Abt Isingrim die Besitzungen seines Klosters vom Papst Eugen III. bestätigen und am 3. Februar 1304 ließ sich Ottobeuren die Kirche zu Haldenwang inkorporieren, die Patronatsrechte besaß es ja schon von alters her.

 

Die rechte Hälfte des Wappens, dessen Form dem Wappenschilde des Ritters Alexander von Wagegg 1313 entspreche, soll silber und rot geschachtet sein. Geschichtliche Grundlage:

Um 1176 Ritter Walther von Wagegg dem Allgäuer Uradel an. Die Bewohner des Ortes Börwang und auch solche von Haldenwang waren seine Untertanen. Erst 1581 ging die Ortsherrschaft der Herren von Laubenberg und 1699 der Besitz des Klosters Ottobeuren in Haldenwang an das Stift Kempten über.

 

Nach sachkundiger Beurteilung erfolgte die Zusage zu dem Antrag von der Gemeinde. Sie lautet: Die Regierung von Schwaben genehmigt unter AZ Nr. II/5 am 24. März 1972 das Wappen: "Gespalten, vorne in Schwarz eine goldene Rosette, hinten geschachtet in Silber und Rot."

 

Es folgt geordnet nach den Anfangsbuchstaben, beginnend jedoch mit Haldenwang und Börwang, die große Zahl von Siedlungen, die unser Ortsbereich umfaßt. Ihre erste Nennung in der Geschichte und ihr Wandel im Laufe der Zeit, wie auch bei manchen das frühe Vergehen ist so gewissenhaft aufgeführt, wie zu ermitteln war.

Veranstaltungen
 
 
 

Allgäu

Fairtrade-Gemeinde

 

Dorfläden Börwang und Haldenwang

Einheitliche Behördenrufnummer 115