Tamara Hörmann
Zimmer-Nr. 11, Erdgeschoß 1
(0151) 70696229
Leitbild der Gemeindejugendpflege Haldenwang
Schutzkonzept der Gemeindejugendpflege Haldenwang
Regelungen für die Jugendtreffen der Gemeindejugendpflege Haldenwang
Regelungen für die Online Jugendtreffen der Gemeindejugendpflege Haldenwang
Betreuung oder Aktivitäten für Kinder und Jugendliche
Die Gemeindejugendarbeit Haldenwang bietet Kindern und Jugendlichen verschiedene Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und Ansprechmöglichkeit bei Fragen und Anliegen.
Kinder und Jugendliche dürfen sich auf ein bunt gemixtes Programm auf die entsprechenden Altersgruppen zugeschnitten freuen und bekommen die Möglichkeit, sich aktiv in verschiedene Projekte und Vorhaben einzubringen und sich zu verwirklichen.
Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht im Jugendhaus und bei Ausflügen:
Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes". Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesende Gemeindejugendpflege immer genau weiß, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen eine Aufsichtspflicht seitens der Gemeindejugendpflege. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert.


















