An alle Hundehalter im Bereich der Gemeinde
Bitte begleiten Sie Ihren Hund und halten Sie ihn davon ab, sein „Geschäft“ auf Gehwegen, Kinderspielplätzen, öffentlichen Grundstücken und Grünanlagen, privaten Grundstücken, Wiesen und Äckern zu erledigen.
Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass auch private Grundstücke, Wiesen und Äcker für den „Hundeauslauf“ nicht in Betracht kommen. Insbesondere für die Gemeindearbeiter ist es oft eine Zumutung, öffentliche Grundstücke oder Straßenbegleitgrün, zu mähen oder zu reinigen. Aber auch Privatpersonen und Landwirte haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke häufig mit der Rücksichtslosigkeit so mancher Hundebesitzer schon Erfahrungen gemacht.
Den Auslauf auf Wiesen und Feldern im Außenbereich bitten wir zu unterlassen. (Art. 25 BayNatSchG)
Der Kot der Hunde enthält häufig Parasiten wie den Hundebandwurm, die durch das Mähwerk breitflächig verteilt werden und dann im Futtertrog der Kühe landen. Dies hat u.a. zur Folge, dass Kühe erkranken, häufiger Fehl- und Totgeburten erleiden oder die betreffenden Kühen teilweise bis zu einem dreiviertel Jahr keine Milch mehr geben. Um künftig derartige Beschwerden abzuwenden, bitten wir Sie, beherzigen Sie unseren Aufruf!