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Müllabfuhrgebühren (ZAK) 4. Rate 2025

Die 4. Rate der Müllabfuhrgebühr ist am 15. November 2025 zur Zahlung fällig. Die Zahlungspflichtigen, die bisher kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge termingerecht auf ein Konto des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft zu überweisen.

 

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