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Steuern und Abgaben 4. Rate 2025

Die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer, sowie die 3. Vorauszahlung der Wasser- und Kanalgebühren sind am 15. November 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten diejenigen Steuerzahler, die uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, die fälligen Beträge termingerecht auf eines unserer Konten zu überweisen oder bei der Gemeindekasse einzuzahlen.

 

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