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Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025

Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 10. April 2018 die bisherigen Grundlagen zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig. In Bayern gilt seit 1. Januar 2022 das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Es basiert auf einem wertunabhängigen Flächenmodell, das lediglich die Grundstücksgröße und Wohnfläche zur Berechnung heranzieht. Die neue Grundsteuer wird erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Durch die neuen Berechnungsgrundlagen kommt es zu individuellen Verschiebungen sowohl nach unten als auch nach oben.

Die Hebesätze in der Gemeinde Haldenwang sind seit 2004 unverändert und liegen für die Grundsteuer A und B jeweils bei 350 v.H. und damit unter dem schwäbischen Durchschnitt von 374 v.H. für Grundsteuer A und 397,3 v.H. für Grundsteuer B. Prognosen des Finanzamts lassen bei gleichbleibendem Hebesatz bei der Grundsteuer Mehreinnahmen von etwa 150.000 Euro erwarten, allerdings bestehen Unsicherheiten durch mögliche Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide.

Um den in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Inflationsraten und teils erheblichen Preissteigerungen, den stetig wachsenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinde gerecht zu werden, beschloss der Gemeinderat die Hebesätze bei 350 v.H. zu belassen.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt ebenfalls bei 350 v.H.

Angebotskonzeption des Landkreises zum öffentlichen Personennahverkehr – Mobil 365

Die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises wurde im Gremium grundsätzlich begrüßt. Das Ziel ist eine Verlagerung des Verkehrs um Mensch und Natur zu entlasten. Das Konzept umfasst drei Maßnahmen: einen neuen Fahrplan, eine Abstimmung von Bus und Bahn, neue Verbindungen für Lücken im Netz durch Bedarfsverkehre.

Die Busse sollen täglich von etwa 5 Uhr bis 22 Uhr auf den Hauptstrecken verkehren und sind auf die Bahn abgestimmt. Die Abfahrtszeiten sind immer zur gleichen Minute und damit einfach und benutzerfreundlich. Die Busse erreichen die Knotenpunkte kurz vor den Zügen und fahren wenige Minuten nach deren Ankunft wieder ab. So sollen Fahrgäste bequem zwischen Bus und Bahn wechseln oder innerhalb des Busnetzes umsteigen können. Für Orte, die nicht mit einer Linie verbunden sind, soll ein On-Demand-Verkehr (Rufbus) eingerichtet werden. Eine nicht repräsentative Online-Bürgerbefragung an der ca. 2500 Menschen aus dem Oberallgäu teilgenommen haben, ergab eine Zustimmung zu dem Konzept von 81%.

Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf ca. 7 Mio. Euro jährlich. Die Kosten müssen durch den Haushalt des Landkreises und dadurch indirekt über die Beiträge der Gemeinden (Kreisumlage) gedeckt werden. Wenn es dem Landkreis gelänge ca. 3 Mio. Euro einzusparen bzw. umzuschichten, so müsste trotzdem noch die Kreisumlage um 2 Prozentpunkte angehoben werden. Dies wären für die Gemeinde Haldenwang ca. 125.000 Euro jährlich, die in irgendeiner Weise gegenfinanziert werden müssten.

Für und Wider des Konzepts werden eingehend im Rat diskutiert. Für das Konzept sprechen der stündliche Takt, die Abstimmung auf den Zugverkehr und die zusätzlichen Verbindungen nach Kempten. Kritisiert wurde, dass der Markt Dietmannsried nur mit einem Umstieg in Probstried vom Linienverkehr auf einen Rufbus erreichbar ist. Ähnliches gilt für Lauben. Wildpoldsried wird aus dem Gemeindegebiet gar nicht angefahren. Es wurde infrage gestellt, ob die notwendigen Fahrer auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. In Anbetracht dessen, dass nicht klar ist, ob die Kosten belastbar sind, wie der Landkreis einsparen, bzw. umschichten kann und wie die Gemeinde, die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen, schultern kann, wurde die Finanzierung von mehreren Räten als zweifelhaft gesehen.

Der Vorschlag, den entstehenden höheren Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 in Höhe von 2 % Kreisumlagenerhöhung mitzutragen fand deshalb keine Mehrheit im Gremium. Die Entscheidung für oder gegen die Umsetzung des Konzepts wird allerdings im Kreistag gefällt. Eine wichtige Informationsquelle dafür sind jedoch die Rückmeldungen aus den kreisangehörigen Kommunen.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Beim Mühlenbauer 2, Börwang

Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Unterwengen 3

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Beim Mühlenbauer 14, Börwang

 

Allgäu

Fairtrade-Gemeinde

 

Dorfläden Börwang und Haldenwang

Einheitliche Behördenrufnummer 115