Steuern und Müllabfuhrgebühren
Steuern 1. Rate 2025
Die 1. Rate der Gewerbesteuer ist am 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten diejenigen Steuerzahler, die uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, die fälligen Beträge termingerecht auf eines unserer Konten zu überweisen oder bei der Gemeindekasse einzuzahlen.
Müllabfuhrgebühren (ZAK) 1. Rate 2025
Die 1. Rate der Müllabfuhrgebühr ist am 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig. Die Zahlungspflichtigen, die bisher kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge termingerecht auf ein Konto des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft zu überweisen.