Hinweise zur Grundsteuer 2025
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025 wurde beschlossen, die Hebesätze für die Realsteuern unverändert zu belassen. Das heißt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer unverändert jeweils 350 v.H. betragen.
Am 15.02.2025 erfolgt dennoch keine Abbuchung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B, da bis dahin noch keine neuen Bescheide vorliegen werden. Die neuen Steuerbescheide werden Ihnen voraussichtlich im Februar 2025 zugesandt, sobald aufgrund der Bundestagswahl freie Kapazitäten im Druckzentrum zur Verfügung stehen.
Die von der Gemeinde Haldenwang zu erlassenden Bescheide beinhalten dann jeweils als Grundlage die vom Finanzamt neu festgesetzten Messbeträge. Trotz aller Sorgfalt kann es zu Fällen kommen, bei denen die Bewertung nicht korrekt erfolgte. Für diese Fragen und für die grundsätzliche Bewertung steht Ihnen die Infohotline der Finanzämter unter Telefon 089/30700077 zur Verfügung. Änderungsanträge zur Grundsteuer können jedoch nur schriftlich beim Finanzamt Kempten eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen auf unsere Homepage www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus&Bürgerservice>>Bürgerservice>>Downloads“ zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass das Steueramt der Gemeinde Haldenwang zu Festsetzungen des Finanzamtes Kempten keine verbindlichen Auskünfte geben kann.
Stephan Ehrmann
Kämmerer