PRESSEINFORMATION - ZAK Kempten
Kempten, Dezember 2024 – Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien: ZAK appelliert an Bürgerinnen und Bürger – nur saubere und tragbare Kleidung in die Alttextilcontainer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt deutschlandweit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien in Kraft. Ziel ist es, Textilien einer Wiederverwendung zuzuführen oder – nachrangig – zu recyceln. Dennoch sorgen Berichte, die fälschlicherweise Strafen für das Entsorgen zerschlissener Kleidung in der Restmülltonne andeuten, für Verunsicherung. Tatsächlich kann die Befolgung solcher Meldungen bestehende Sammelstrukturen gefährden, berichten Verbände und Textilsammler.
Ein bewährtes Sammelsystem in Gefahr
Seit Jahrzehnten wird die Altkleidersammlung in Deutschland von gemeinnützigen und privaten Organisationen organisiert. Kommunen und der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) stellen hierfür öffentliche Standplätze auf Wertstoffinseln sowie am Wertstoffhof zur Verfügung. Dank der hohen Sammelmoral der Bürgerinnen und Bürger hat sich dieses System bewährt und erzielt eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von über 90 Prozent.
Allerdings fehlen derzeit die notwendige Infrastruktur und Sortierkapazitäten, um stark verschlissene oder verschmutzte Kleidung sinnvoll zu verarbeiten. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass selbst tragbare Ware unbrauchbar wird und in der Verbrennung landet.
Wiederverwertung und Wiederverwendung als oberstes Ziel
„Dem ZAK liegt die Wiederverwendung und Wiederverwertung von Textilien besonders am Herzen“, betont Andreas Breuer, Geschäftsführer der ZAK Abfallwirtschaft GmbH. Um die bestehende Verwertungsquote aufrechtzuerhalten und die Sammelstrukturen zu schützen, appelliert der ZAK an die Bürgerinnen und Bürger: „Geben Sie bitte nur saubere, tragbare Kleidung sowie paarweise gebündelte Schuhe in die Alttextilcontainer. Stark zerschlissene oder verschmutzte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne.“