Informationen zur Bundestagswahl 2025
Vorbehaltlich einer Anordnung über die Auflösung des Bundestages und der Festlegung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten soll am 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 21. Bundestag stattfinden.
Wahlberechtigung – Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs.1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen wird voraussichtlich zum 30.01.2025 im öffentlichen Anschlagkasten bei der Gemeinde Haldenwang ausgehängt.
Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang eingetragen sind, können in den genannten Wahlräumen (Kirchweg 2, Haldenwang oder Pfarrheim, Wagegger Str. 6 Börwang) wählen und sollten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Zum Tag der Wahl ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.
Briefwahlanträge
Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum
21. Februar 2025 um 15 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest) kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice, Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 18. Februar 2025, 24 Uhr auch online beantragt werden.
Nach dem 18. Februar 2025 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.
Aufgrund der sehr verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Wahl zum 21. Bundestag wird sich die Zeit für die Erteilung von Briefwahlunterlagen auf vermutlich 2 Wochen beschränken. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger nur bei einem wichtigen Grund die Briefwahl in Anspruch zu nehmen und ansonsten Ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben. |
Die Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro abzugeben oder in einem bereits frankierten Umschlag per Post an folgende Adresse zu senden:
Gemeinde Haldenwang
Wahlamt/Bürgerbüro
Römerstr. 3
87490 Haldenwang
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Haldenwang bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025 - 18:00 Uhr, eingehen.
Verspätete eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen nicht an der Auszählung teil.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Wahlamt (Frau Notz unter der Tel. Nr. 08374/9300-14 oder Frau Schroeter unter der Tel. Nr. 08374/9300-13.)