Steuern und Abgaben - 2. Rate 2023
Die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer, sowie die 1. Vorauszahlung der Wasser- und Kanalgebühren sind am 15. Mai 2023 zur Zahlung fällig. Wir bitten diejenigen Steuerzahler, die uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, die fälligen Beträge termingerecht auf eines unserer Konten zu überweisen oder bei der Gemeindekasse einzuzahlen. Müllabfuhrgebühren (ZAK) 2. Rate 2023 Die 2. Rate der Müllabfuhrgebühr ist am 15. Mai 2023 zur Zahlung fällig. Die Zahlungspflichtigen, die bisher kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge termingerecht auf ein Konto des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft zu überweisen. Hundesteuer Am 15. Mai 2023 ist die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Wir bitten die Hundehalter, die kein SEPA-Mandat erteilt haben, die Steuer zu überweisen oder bei der Gemeindekasse einzuzahlen.
Gemeindekasse Haldenwang
Hundesteuer-Anzeigepflicht Wir bitten alle Hundehalter, noch nicht angemeldete Hunde im Rathaus anzumelden. Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn entsprechend § 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung unverzüglich bei der Gemeinde anmelden. Die Anmeldepflicht erstreckt sich auch auf Hunde, für die Steuerfreiheit besteht. Wer vorsätzlich oder leichtfertig einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR belegt werden kann (Art. 16 Nr. 2 KAG). Für Fragen zur Hundesteuer steht Ihnen Frau Wendt vom Steueramt (Tel. 08374/9300-21, E-Mail: ) gern zur Verfügung