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Informelle Anhörung zur Fortschreibung des Teilfachkapitels - Nutzung der Windenergie - im Regionalplan Allgäu

Haldenwang, den 07. 03. 2023

           

Aus der Gemeinderatssitzung am 14.02.2023

 

 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat beschlossen, die Fortschreibung des Teilfachkapitel B IV 3.2 „Nutzung der Windenergie“ fortzuführen und dabei die von Bundes- und Landesregierung neu geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zugrunde zu legen.

 

Ziel ist es, die Flächenvorgaben des Bundes zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen und gleichzeitig auf die Festlegung großflächiger Ausschlussgebiete zu verzichten. Diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete (und ggf. Vorbehalts- oder Ausschlussgebiete) festgelegt werden sollen als „weiße Flächen“ belassen werden. Für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, gelten Windkraftanlagen in diesen weißen Flächen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Unabhängig davon, ob das Flächenziel erreicht wird, ist innerhalb der weißen Flächen die Aufstellung von Bauleitplänen möglich. Allerdings verlieren die Kommunen für die Nutzung der Windenergie ihre Ausschlusswirkung, wenn das Flächenziel nicht erreicht wird.

 

Um Flächen zu finden, die sich als Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie eignen wurde mit der Eingrenzung von Suchräumen begonnen. Ausschlaggebend ist die Windhöffigkeit, also das Vorhandensein von genügend Wind. Des Weiteren sind z.B. von Wohngebieten, Straßen und Bahntrassen gewisse Abstände einzuhalten. Ausgeklammert wurden beispielsweise auch Flächen, die sich Wasserschutzgebieten Zone I und II, in Naturschutzgebieten oder Biotopen befinden. Bei den Suchräumen wurden nur Flächen von mind. 8 ha berücksichtigt, denn Ziel ist es, Vorranggebiete festzulegen, die eine dezentrale Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in einem Vorranggebiet ermöglichen.

 

Im Gemeindegebiet Haldenwang wurden zwei Suchräume identifiziert, zum einen eine größere Fläche rechts und links der Staatsstraße 2055 an der Gemeindegrenze zu Untrasried und eine kleine Fläche in der Nähe von Wagegg.

 

Die Gemeinde Haldenwang wurde gebeten zu diesen Suchräumen Stellung zu nehmen.

 

In der Diskussion wurden unter anderem folgende Dinge erörtert:

 

Beide Suchräume liegen in sog. Landschaftlichen Vorbehaltsgebieten. In diesen Gebieten kommt im Rahmen der Abwägung den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zu.

 

Der Suchraum entlang der Staatsstraße tangiert die vorgeschlagene Wasserschutzzone III der gemeindlichen Wasserversorgung. Der Schutz der Wasserversorgung hat Priorität. In Anbetracht dessen, dass vorhandene Quellen saniert oder neu gefasst werden müssen, erscheint dieser Bereich als nicht geeignet.

 

Die Fläche in der Nähe von Wagegg ist sehr klein. Es ist fraglich, ob die Mindestfläche von 8 ha erreicht wird, da sich nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamtes Oberallgäu darauf auch Biotope befinden. Zudem würde das Landschaftsbild an dieser Stelle in einem unverträglichen Maß beeinträchtigt.

 

Es wurde beschossen, dass der Suchraum neben der Staatsstraße 2055 um die Flächen, die in der vorgeschlagenen Wasserschutzzone III liegen, verkleinert werden soll und dass der Suchraum in der Nähe von Wagegg soll komplett gestrichen werden soll. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

 
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