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Berufung zum behördlichen Datenschutzbeauftragten und zum behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten

Haldenwang, den 21. 11. 2019

Der Gemeinderat Haldenwang hat in der Sitzung am 12. November 2019 einstimmig Herrn Peter Kant zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Haldenwang berufen. Gleichzeitig wurde der bisherige Datenschutzbeauftragte, Herr Timo Lederle abberufen und ohne Gegenstimme zum behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten der Gemeinde Haldenwang berufen.

Die Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz in der öffentlichen Stelle hinzuwirken. Gem. Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz - BayEGovG) sind die Gemeinden verpflichtet, ein Informationssicherheitskonzept einzuführen, dauernd zu betreiben und regelmäßig zu prüfen, ob die aktuellen Schutzmaßnahmen noch wirksam sind oder auf technische, organisatorische oder rechtliche Änderungen reagiert werden muss. Die Erstellung und Einführung des Informationssicherheitskonzeptes der Gemeinde Haldenwang ist unter der Leitung von Herrn Lederle bereits weitestgehend fertiggestellt.

Internet-Tipp: Eine Übersicht aller gemeindlichen Beauftragten mit Kontaktdaten finden Sie auf dem Internetauftritt der Gemeinde Haldenwang (www.haldenwang.de) im Themenbereich „Rathaus & Bürgerservice“ unter der Rubrik „Gemeindeorgane“.

 
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