Wichtige Änderungen bei Passfotos für die Beantragung von Personal- und Reisedokumente
Seit 1. Mai 2025 änderten sich die gesetzlichen Vorgaben für
Passfotos in Deutschland. Diese neue Regelung gilt für die
Beantragung von Ausweisdokumenten für Erwachsene und
Kinder. Passbilder in Papierform können dann leider nicht mehr
verwendet werden. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und
Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen
zu verhindern.
Was hat sich ab dem 1. Mai geändert? Sie können Ihre Passbilder bei einem professionellen Fotografen Ihres Vertrauens
anfertigen lassen. Wichtig ist dabei, dass der Fotograf dafür
eine Zertifizierung besitzt. Ihr Passfoto wird dann direkt und
sicher digital über ein E-Passfoto-System in eine Cloud an die
Behörde übermittelt. Dazu erhalten Sie vom Fotografen einen
QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes in der Behörde vorlegen. Selbstgemachte Fotos, Bilder
aus herkömmlichen Fotokabinen können daher leider seit
1. Mai nicht mehr akzeptiert werden. Auch Drogeriemärkte
dürfen Passbilder nur noch anbieten, wenn sie entsprechend
zertifiziert sind.
Serviceangebot der Gemeinde Haldenwang. Um Ihnen die Beantragung von Ausweisdokumenten weiterhin so einfach wie
möglich zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Passfotos
direkt im Rathaus mit unserem neuen Lichtbildaufnahmegerät
(Point ID) anzufertigen zu lassen. Insbesondere richtet sich dieser Service an Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Hinweis: Für Passbilder von Säuglingen empfehlen wir einen
zertifizierten Fotografen aufzusuchen, da für das Point IDSystem die Kinder in der Lage sein sollten, eigenständig ihren
Kopf aufrecht halten zu können, um eine bestmögliche Qualität
zu erhalten.
Bitte beachten Sie außerdem: Die Passfotos dürfen gemäß
gesetzlicher Vorgabe ausschließlich für die Beantragung von
Ausweisdokumenten verwendet werden und können Ihnen
deshalb nicht zur eigenen Verwendung ausgehändigt werden.
Für die Erstellung des Passfotos über das Aufnahmegerät (Point
ID) fällt eine Gebühr von 6,– Euro an. Wir möchten Sie bitten, die
neuen Vorgaben bezüglich der Lichtbilder bei der Beantragung
von Ausweisdokumenten zu beachten.