Wichtige Änderungen bei Passfotos für die Beantragung von Personal- und Reisedokumente

Seit 1. Mai 2025 änderten sich die gesetzlichen Vorgaben für

Passfotos in Deutschland. Diese neue Regelung gilt für die

Beantragung von Ausweisdokumenten für Erwachsene und

Kinder. Passbilder in Papierform können dann leider nicht mehr

verwendet werden. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und

Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen

zu verhindern.

Was hat sich ab dem 1. Mai geändert? Sie können Ihre Passbilder bei einem professionellen Fotografen Ihres Vertrauens

anfertigen lassen. Wichtig ist dabei, dass der Fotograf dafür

eine Zertifizierung besitzt. Ihr Passfoto wird dann direkt und

sicher digital über ein E-Passfoto-System in eine Cloud an die

Behörde übermittelt. Dazu erhalten Sie vom Fotografen einen

QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes in der Behörde vorlegen. Selbstgemachte Fotos, Bilder

aus herkömmlichen Fotokabinen können daher leider seit

1. Mai nicht mehr akzeptiert werden. Auch Drogeriemärkte

dürfen Passbilder nur noch anbieten, wenn sie entsprechend

zertifiziert sind.

Serviceangebot der Gemeinde Haldenwang. Um Ihnen die Beantragung von Ausweisdokumenten weiterhin so einfach wie

möglich zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Passfotos

direkt im Rathaus mit unserem neuen Lichtbildaufnahmegerät

(Point ID) anzufertigen zu lassen. Insbesondere richtet sich dieser Service an Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Hinweis: Für Passbilder von Säuglingen empfehlen wir einen

zertifizierten Fotografen aufzusuchen, da für das Point IDSystem die Kinder in der Lage sein sollten, eigenständig ihren

Kopf aufrecht halten zu können, um eine bestmögliche Qualität

zu erhalten.

Bitte beachten Sie außerdem: Die Passfotos dürfen gemäß

gesetzlicher Vorgabe ausschließlich für die Beantragung von

Ausweisdokumenten verwendet werden und können Ihnen

deshalb nicht zur eigenen Verwendung ausgehändigt werden.

Für die Erstellung des Passfotos über das Aufnahmegerät (Point

ID) fällt eine Gebühr von 6,– Euro an. Wir möchten Sie bitten, die

neuen Vorgaben bezüglich der Lichtbilder bei der Beantragung

von Ausweisdokumenten zu beachten.